800.000 € Schmerzensgeld für beidseitige Unterschenkelamputation und körperliche Verunstaltung eines Kindes
Das Landgericht Aurich (Az. 2 O 165/12) hat als erstes Zivilgericht einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 800.000 € einem fünfeinhalbjährigen Patienten zugesprochen, der aufgrund einer nicht erkannten bakteriellen Meningitis beidseitige Unterschenkelamputationen und multiple, teils großflächige Hautnekrosen erleiden musste. Das Gericht hielt ein jährliches Schmerzensgeld von 10.000 € (800 €/Monat) für angemessen und berücksichtigte dabei die noch restliche Lebenserwartung des Patienten von ungefähr 80 Jahren.
Bisher waren Schmerzensgeldbeträge von maximal 500.000 € in der Rechtsprechung zuerkannt worden. Hierbei handelte es sich oft um Kleinkinder, die einen hypoxischen Hirnschaden erlitten hatten und deren Lebensqualität extrem reduziert war.