Kostenübernahme der Liposuktion durch die Krankenkasse
Ab dem 01.01.2020 wird – zunächst befristet bis Ende 2024 – die Liposuktion als Kassenleistung gezahlt. Voraussetzung hierfür ist eine gesicherte Diagnose der Liposuktion im Stadium III sowie eine vorherige kontinuierliche konservative Therapie (z.B. Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie) von 6 Monaten, die nicht zum Erfolg geführt hat. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.09.2019 beschlossen.
Bei Patientinnen mit einem Body Maß Index (BMI) von über 35 findet eine Behandlung der Adipositas statt. Bei einem BMI ab 40 soll keine („darf aber“) Liposuktion durchgeführt werden.
Über die Kostenübernahme der Liposuktion bei einem Lipödem Stadium I oder Stadium II soll noch entschieden werden.