Haushaltsführungsschaden für die Versorgung eines Haustiers
Der Zeitaufwand für die Versorgung eines Haustieres ist grundsätzlich erstattungsfähig. Es erscheint aber angebracht, nicht den gesamten hierfür erforderlichen Aufwand zu berücksichtigen, sondern einen Abschlag vorzunehmen für die allgemeine Lebensfreude, die mit der Haltung von Haustieren einhergeht (OLG Celle 14. Zivilsenat, Urteil vom 16.12.2020).
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Oberlandesgericht Celle, dass grundsätzlich auch die Versorgung eines Haustiers eine ersatzfähige Kategorie des Haushaltsführungsschadens ist. Es stärkt damit die Position von Menschen, die beispielsweise infolge eines Unfalls oder Behandlungsfehlers ihre Haustiere zeitweise oder dauerhaft nicht mehr versorgen können.