Führerschein bei Einnahme von Medizinalcannabis
Als bundesweit erstes Verwaltungsgericht hat das VG Düsseldorf im Oktober 2019 entschieden, dass das Autofahren unter Einfluss von Medizinalcannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein kann.
Der Rhein-Kreis Neuss hatte den Antrag des Cannabispatienten vorher abgelehnt, weil er Jahre zuvor nach einer Drogenfahrt seinen Führerschein verloren hatte. Inzwischen sei der Mann aber ein anerkannter Cannabis-Patient, so die Richter. Der Kläger verwies zudem darauf, dass bei der Anforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens darauf zu achten sei, dass die Fragestellung an den Gutachter sich nicht an den sonst in Drogenfällen üblichen Formulierungen, ob der Betroffene den Konsum von Cannabis und das Fahren sicher trennen könne, orientiere. Dies habe der Rhein-Kreis Neuss nicht beachtet.
Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil weiter damit, dass ein Gutachter dem Kläger nach Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens die volle Fahrtüchtigkeit bescheinigt habe – auch unter Cannabiseinfluss. Damit erfülle der Mann alle Voraussetzungen für ein verantwortungsvolles Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Die Entscheidung sei aber kein Freibrief für Cannabispatienten, sich ans Steuer zu setzen, betonten die Richter. Es handle sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Damit muss der Rhein-Kreis Neuss einem Cannabispatienten eine Fahrerlaubnis erteilen.